Testkonzept in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Schutzwoche)

In der ersten Woche nach den Sommerferien findet eine dreimalige Testpflicht für nicht-immunisierte Schüler/innen statt. Schüler/innen und in der Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen, können die Schule nur betreten, wenn sie den Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis vorlegen können.

 

Testtage sind:

Montag,    22. August 2022

Mittwoch, 24. August 2022 

Freitag,      26. August 2022.

 

(Aufnahme der Regelung in die SARS-CoV- 2-Infektionsschutz-Basisverordnung §28a Abs.7 des Infektionsschutzgesetzes