Testkonzept in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Schutzwoche)
In der ersten Woche nach den Sommerferien findet eine dreimalige Testpflicht für nicht-immunisierte Schüler/innen statt. Schüler/innen und in der Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen, können die Schule nur betreten, wenn sie den Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis vorlegen können.
Testtage sind:
Montag, 22. August 2022
Mittwoch, 24. August 2022
Freitag, 26. August 2022.
(Aufnahme der Regelung in die SARS-CoV- 2-Infektionsschutz-Basisverordnung §28a Abs.7 des Infektionsschutzgesetzes
Veranstaltung
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