Aktuelle Informationen zur Präsenzpflicht bis zum 19.01.2022

Verlängerung der Aufhebung der Präsenzpflicht (bisher bis zum 11. Januar) für ausgewählte Klassenstufen

 

Dementsprechend sind weiter anzuwenden:

 

a. Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 6, 9 und 10 (einschließlich Förderschule Lernen) gilt Präsenzpflicht.

 

b. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.

 

Hinweise:

1. Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben;  einer Begründung bedarf es nicht.

2. Die Erklärung ist für mindestens eine (Schul-)Woche abzugeben.

3. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. Die Schüler/innen sollen zu Beginn der Woche mit Lernaufgaben versorgt werden.