Aktuelle Informationen zur Präsenzpflicht bis 11.Januar 2022

Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 14. Dezember 2021 gilt der § 24 Abs.10 der 2. SARS-CoV-2-EindV bis zum 19.Januar 2022 weiter.

 

Dementsprechend sind weiter anzuwenden:

 

a. Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 6, 9 und 10 (einschließlich Förderschule Lernen) gilt Präsenzpflicht.

 

b. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.

 

Hinweise:

1. Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben;  einer Begründung bedarf es nicht.

2. Die Erklärung ist für mindestens eine (Schul-)Woche abzugeben.

3. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. Die Schüler/innen sollen zu Beginn der Woche mit Lernaufgaben versorgt werden.