Aktuelle Informationen zur Präsenzpflicht bis 11.Januar 2022
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 14. Dezember 2021 gilt der § 24 Abs.10 der 2. SARS-CoV-2-EindV bis zum 19.Januar 2022 weiter.
Dementsprechend sind weiter anzuwenden:
a. Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 6, 9 und 10 (einschließlich Förderschule Lernen) gilt Präsenzpflicht.
b. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.
Hinweise:
1. Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht.
2. Die Erklärung ist für mindestens eine (Schul-)Woche abzugeben.
3. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. Die Schüler/innen sollen zu Beginn der Woche mit Lernaufgaben versorgt werden.
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Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"
Schulleiterin: Frau Lange
Tuchmacherstraße 24 b
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