Notbetreuung in Schule und Hort

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie auf die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster vom 21.12.2020 verweisen.

Es geht u.a. um die Notbetreuung in Schule und Hort, auch für die Jahrgangsstufen 5 und 6.

Hier finden Sie auf der Seite des LKEE den Elternbrief und die Anlage zum Antragsformular.

Infrage kommende Eltern stellen bitte noch rechtzeitig den Antrag an den Landkreis (genehmigende Behörde).