Zusätzliche Regelungen ab dem 01.Dezember 2020 (§ 17 Abs. 1 Eindämmungsverordnung)
Ab der Jahrgangsstufe 7 ist ab dem 01. Dezember das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht Pflicht (Ausnahmen: Sportunterricht und Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden).
Auch in den Außenbereichen der Schule ( Schulhof ) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"
Schulleiterin: Frau Lange
Tuchmacherstraße 24 b
03238 Finsterwalde
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