Zusätzliche Regelungen ab dem 01.Dezember 2020 (§ 17 Abs. 1 Eindämmungsverordnung)

Ab der Jahrgangsstufe 7 ist ab dem 01. Dezember das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht Pflicht (Ausnahmen: Sportunterricht und  Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden).

Auch in den Außenbereichen der Schule ( Schulhof ) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.